Sprachkenntnisse in Familien mit schulpflichtigen Kindern
Eltern fragen häufig, ob gute Schulnoten der Kinder den eigenen Sprachnachweis ersetzen. Die kurze Antwort: Nein. Die längere Antwort erklärt, warum der Alltag der Kinder trotzdem in der Anhörung vorkommt.
Was Eltern nachweisen müssen
Für die Einbürgerung gelten die gesetzlichen Sprachanforderungen an die antragstellenden Erwachsenen. Zertifikate und anerkannte Nachweise sind der sichere Weg. Schulbescheinigungen der Kinder ersetzen diese nicht.
Was in der Anhörung zählt
Behörden interessieren sich oft dafür, welche Sprache zu Hause gesprochen wird und wie die Kinder in Kita oder Schule eingebunden sind. Das ist kein Ersatzzertifikat, sondern Teil des Gesamtbilds zur Integration der Familie.
Vorbereitung
In der Anhörungsvorbereitung üben wir, solche Fragen klar und wahrheitsgemäß zu beantworten — ohne auswendig gelernte Sätze.