Mitführung minderjähriger Kinder im Antrag der Eltern
Die Frage „Können unsere Kinder einfach mit?“ klingt einfach, hängt aber von Alter, Sorgerecht und dem eigenen Einbürgerungsstatus ab.
Typische Konstellationen
Lebt die Familie zusammen und besitzen beide sorgeberechtigten Elternteile die nötigen Nachweise, kann die Mitführung im Antrag der Eltern in vielen Fällen vorgesehen werden. Fehlt die Zustimmung eines sorgeberechtigten Elternteils, stockt das Verfahren oft genau an dieser Stelle.
Altersgrenzen und Timing
Nähern sich Kinder der Volljährigkeit, lohnt ein früher Blick auf Fristen: Manche Wege ändern sich mit dem 16. oder 18. Geburtstag. In der Beratung rechnen wir rückwärts vom geplanten Antragsdatum.
Nächster Schritt
Unter Sorgerecht & Mitführung klären wir Ihre konkrete Lage. Bringen Sie Beschlüsse und Zustimmungen — auch Entwürfe — zum Termin mit.